Jetski Versicherung Kündigen
Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge für die Jetski Versicherung die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
Bei Verkauf des Jetskis erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikowegfall und bedarf keiner Kündigung.
Eine entsprechende Meldung an JETSKI-VERSICHERUNG.com sollte allerdings erfolgen.
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung:
bei Prämienerhöhung der Jetski Versicherung:
Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
(Gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni 1994)
Im Schadensfall:
Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden zur Jetski Versicherung reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Haben Sie Fragen zur Jetski Versicherung oder wünschen ein Angebot? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns. Beratung ist unsere Stärke!
Tel: 0 33 75 - 29 12 77
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