Was ist im Schadensfall zu beachten?
Jeder Versicherungsfall mit dem Jetski ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennnen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Jetskihaftpflichtversicherer zu überlassen.
Tip: Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit
JETSKI-VERSICHERUNG.com in Verbindung setzen.
Wir sind bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich.
Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Partner von
JETSKI-VERSICHERUNG.com abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.

Haben Sie Fragen zur Jetski Versicherung oder wünschen ein Angebot? Dann wenden Sie sich bitte direkt an uns. Beratung ist unsere Stärke!
Tel: 0 33 75 - 29 12 77
|